3.4 Kapitaldienstfähigkeit

 
 

*Begriffe und Felder enthalten Zusatzinformationen, die beim Darüberfahren mit der Maus erscheinen (vgl. auch Erläuterungen).

Jahr: EUR EUR
Betriebsergebnis  
Zinsaufwendungen  
Abschreibungen  
Erweiterter Cash-flow  
Privatentnahmen    
  Krankenversicherungen  
  Rentenversicherungen  
  Lebens-/Berufsunfähigkeitsversicherungen  
  sonstige Beiträge zur Altersversorgung  
  sonstige private Versicherungsbeiträge  
  private Steuern (z. B. Einkommenssteuer)  
  private Zinsen und Tilgungen  
  Zuführung Vermögensanlagen  
  private Hauskosten/Miete  
  Heizung, Strom, Wasser, Gas, Abfall  
  sonstige laufende Kosten (Telefon,
Zeitung, Zeitschriften etc.)
 
  Lebenshaltungsbedarf  
  Rücklage für Ersatzinvestitionen,
Reparaturen, Urlaub etc.
 
  sonstiger privater Bedarf  
abzgl. Ehegattengehalt  
abzgl. Kindergeld  
abzgl. Mieteinnahmen  
abzgl. sonstige private Einnahmen
Kapitaldienstgrenze  
Betrieblicher Kapitaldienst  
Überschuss/Fehlbetrag  
 

 

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Ort, Datum

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Unterschrift

  

Erläuterungen

Die Kapitaldienstfähigkeit kann sowohl für die Vergangenheit wie auch für die Zukunft ermittelt werden. Ersteres tun Banken im Rahmen der jährlichen Analyse des Jahresabschlusses, um zu prüfen, ob die Kapitaldienstfähigkeit im vergangenen Jahr gegeben war. Letzteres ist vor allem dann wichtig, wenn Änderungen in der Ertragslage, den Privatentnahmen oder im Kapitaldienst (z. B. bei Investitionen, Umfinanzierungen) zu erwarten sind.

Bei der Ermittlung der Kapitaldienstfähigkeit für die Vergangenheit können Sie von den Zahlen des letzten Jahresabschlusses ausgehen. Betriebsergebnis, Zinsaufwendungen und Abschreibungen können der Gewinn- und Verlustrechnung und die Privatentnahmen der Bilanz entnommen werden. Der betriebliche Kapitaldienst ergibt sich durch Addition der Zinsaufwendungen und der erfolgten Tilgungen. Die Zinsaufwendungen können Sie der Gewinn- und Verlustrechnung entnehmen und die erfolgten Tilgungen aus der Bilanz, und zwar durch Vergleich der einzelnen Darlehensstände des jeweiligen Geschäftsjahres mit denen des Vorjahres.

Bei der Ermittlung der Kapitaldienstfähigkeit für die Zukunft sind dagegen die künftig erwarteten Werte zugrunde zu legen. Grundlage dafür ist eine Erfolgsvorschau, die Sie z. B. mit Hilfe der Arbeitstabelle "Erfolgsvorschau" erstellen können. Achten Sie dabei aber darauf, dass die prognostizierten Werte wirklich nachhaltig erzielbar sind. Auch bei den Privatentnahmen und dem betrieblichen Kapitaldienst ist auf die künftigen Verhältnisse abzustellen.