Erläuterungen
im Überblick
zu 1)
Die fertigen und unfertigen
Leistungen zum Stichtag müssen – zumindest näherungsweise
– ermittelt werden. Sie dürfen nur zu Selbstkosten (ohne Gewinn- und
Vertriebskostenanteil) bewertet werden. Eine näherungsweise Ermittlung ist anhand
der Fertigstellungsgrade und der
Auftragssummen der einzelnen Aufträge möglich.
zu 2)
Den Stand der fertigen und
unfertigen Leistungen zum 01.01. können Sie der
Bilanz des Vorjahres entnehmen (auf der Aktivseite unter Vorräte).
zu 3)
Tragen Sie hier
Ihren Bestand an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen zum jeweiligen
Stichtag ein.
Die Ermittlung sollte möglichst durch – zumindest überschlägige – Inventur
erfolgen. Ist dies
nicht möglich, kann der tatsächliche Rohstoffverbrauch notfalls und nur sehr
ungenau mit Hilfe der Materialaufwandsquote der letzten Jahre geschätzt werden.
zu 4)
Den Stand Ihrer Roh-, Hilfs-
und Betriebsstoffe zum 01.01. können Sie der
Bilanz des Vorjahres entnehmen (auf der Aktivseite unter Vorräte).
zu 5)
Tragen Sie hier Ihren Warenbestand
zum jeweiligen Stichtag ein. Die Ermittlung sollte möglichst durch – zumindest überschlägige – Inventur
erfolgen. Ist dies nicht möglich,
kann der
tatsächliche Wareneinsatz notfalls und nur sehr ungenau mit Hilfe der Wareneinsatzquote
der
letzten Jahre geschätzt werden.
zu 6)
Ihren Warenbestand zum 01.01.
können Sie der Bilanz des Vorjahres entnehmen
(auf der
Aktivseite unter Vorräte).
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