Wirkungsvolle Förderinstrumente

Unternehmen, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, können wir mit Darlehen und Risikoentlastungen unterstützen.


Corona-Hilfe für Unternehmen

Aufgrund der aktuellen Situation hat die LfA die Konditionen bei Krediten und Risikoentlastungen verbessert. Weitere Informationen finden Sie hier

Darlehen

UNIVERSALKREDIT

  • Zielgruppe sind gewerbliche Unternehmen sowie Freiberufler mit einem Jahresumsatz bis einschließlich 500 Mio. EUR.
  • Die Zinsen für den Universalkredit liegen im unteren Bereich der marktüblichen Sätze.
  • Kurze und lange Laufzeiten mit Tilgungsfreijahren gemäß Konditionenübersicht.
  • Der Darlehenshöchstbetrag pro Vorhaben beträgt 15 Mio. EUR.
  • Die förderfähigen Maßnahmen können zu 100 % finanziert werden.
  • Der Antrag wird über die Hausbank an die LfA gestellt.

Nicht gefördert werden können:

  • Unternehmen, deren Bonitätseinstufung eine Einjahres-Ausfallwahrscheinlichkeit von 10,0 % übersteigt,
  • Unternehmen, die sich in einem Insolvenzverfahren befinden oder die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag Ihrer Gläubiger erfüllen.

Risikoentlastung

Risikoentlastungen decken einen großen Teil des Kreditrisikos der Hausbank ab und sorgen so dafür, dass auch Kreditnehmer mit unzureichenden Sicherheiten Förderdarlehen nutzen können.

HAFTUNGSFREISTELLUNGEN „HAFTUNGPLUS“

  • Fehlen für eine Finanzierung mit dem Universalkredit die nötigen Sicherheiten, kann die LfA eine 60-prozentige Haftungsfreistellung für die Hausbank übernehmen.
  • Die Haftungsfreistellung wird mit dem Darlehen über die Hausbank beantragt.


LFA-BÜRGSCHAFTEN

  • Für kleine und mittlere Unternehmen, die aufgrund ihrer Branchenzugehörigkeit keinen Antrag bei der Bürgschaftsbank Bayern stellen können. Dies sind insbesondere Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes, Dienstleistungsbetriebe und Freiberufler.
  • Verbürgt werden können in besonderen Fällen Betriebsmittelkredite sowie Kredite für Konsolidierungsmaßnahmen. Voraussetzung für letzteres ist ein tragfähiges Konsolidierungskonzept (Verweis auf Seite Konsolidierungskonzept). Darin zeigen Sie auf, wie eine nachhaltige Verbesserung der betrieblichen Situation erreicht werden kann.
  • Nicht förderfähig ist die Umschuldung bestehender Bankverbindlichkeiten
  • Konditionen: Bürgschaftsübernahme bis zu 50 % der Darlehenssumme. Die laufende Bürgschaftsprovision beträgt grundsätzlich 2 % bzw. 3 %. Zudem wird ein einmaliges Antragsentgelt in Höhe von 0,5 % des Bürgschaftsbetrages (mindestens 250 EUR, höchstens 25.000 EUR) erhoben.
  • Der Antrag wird über die Hausbank an die LfA gestellt.

Für Handwerk, Handel, Hotels und Gaststätten sowie Gartenbaubetriebe stehen Bürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern GmbH zur Verfügung.

Mangelt es an banküblichen Sicherheiten, können Industrie- und Dienstleistungsunternehmen eine LfA-Bürgschaft beantragen, die bis zu 50 % des Darlehensbetrages absichert. Bereits bestehende Hausbankrisiken können jedoch nicht nachträglich verbürgt werden.

Für Handwerk, Handel, Hotels und Gaststätten sowie Gartenbaubetriebe stehen Bürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern GmbH zur Verfügung.

Wenn Sie ein kleines oder mittelständisches Unternehmen mit Betriebssitz in Bayern führen und - trotz guter Marktchancen - aufgrund einer nicht erwartungsgemäß verlaufenden wirtschaftlichen Entwicklung in Schwierigkeiten geraten sind, kann Ihnen der Runde Tisch Bayern wieder auf die Beine helfen.

  1. Darlehen

    Mit Hilfe des Universalkredits kann die Umstrukturierung Ihres Unternehmens finanziell begleitet werden. mehr
  2. Risikoentlastung

    Risikoentlastungen decken einen großen Teil des Kreditrisikos der Hausbank ab und sorgen so dafür, dass auch Kreditnehmer mit unzureichenden Sicherheiten Förderdarlehen nutzen können. mehr