Das Hausbankprinzip
Ihr Weg zur LfA führt in jedem Fall über die Hausbank. Sie
- berät Sie und beantragt die finanziellen Hilfen bei der LfA
- trägt das Kreditrisiko und verlangt dafür eine bankübliche Absicherung
Als Hausbank kommt jede Bank oder Sparkasse in Frage, bei der Sie Firmenkunde sind.
Video: Der Weg zur Förderung einfach erklärt!
Der richtige Zeitpunkt
Besonders wichtig ist, dass Sie Ihren Förderantrag vor Beginn des Vorhabens einreichen – die Nachfinanzierung eines Vorhabens ist grundsätzlich nicht möglich (Vorbeginnklausel) ».
Als Vorhabensbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten. Bei Bauvorhaben ist der Vertragsabschluss und bei Anschaffung von Maschinen und Einrichtungen die rechtverbindliche Bestellung der Vorhabensbeginn.
Rechtliche und organisatorische Vorbereitungen - wie die Gewerbeanmeldung oder die Eintragung in das Handelsregister – dürfen im Vorfeld getroffen werden; sie stellen keinen offiziellen Vorhabensbeginn dar.
Das risikogerechte Zinssystem (RGZS)
Die Ausreichung öffentlicher Förderdarlehen muss sich auch für die Hausbanken nach Kostengesichtspunkten „rechnen“. Dies war jedoch in der Vergangenheit gerade bei Unternehmen mit höherer Ausfallwahrscheinlichkeit nicht der Fall, so dass diese häufig erst gar keinen Kredit erhielten. Aus diesem Grund wurden die Einheitszinssätze durch das risikogerechte Zinssystem abgelöst. Weitere Informationen zum risikogerechten Zinssystem ».
Der Ablauf zur Antragsstellung
1. Der Unternehmer
- erstellt ein Konzept
- informiert sich bei der LfA-Förderberatung
- führt Finanzierungsgespräche mit potenziellen Hausbanken
2. Die Hausbank
- prüft Vorhaben und Bonität
- vereinbart mit dem Unternehmen die Konditionen
- hilft bei der Antragstellung
- leitet den Antrag an die LfA weiter
3. Die LfA Förderbank Bayern
- prüft den Antrag
- leitet der Hausbank ein Darlehens-, Bürgschafts- oder dem Unternehmen ein Beteiligungsangebot zu
4. Die Hausbank
- schließt mit dem Unternehmen den Darlehensvertrag ab
- ruft die Darlehensmittel auf Wunsch bei der LfA ab
- zahlt die Mittel an das Unternehmen aus
Tipps für Ihr Bankengespräch bietet die Broschüre Ihr Leitfaden für den Bankenbesuch, die Sier hier herunterladen können.