Gute Konzepte sind keine Frage der Branchenzugehörigkeit

Die LfA fördert die Gründung von gewerblichen und freiberuflichen Existenzen einschließlich Betriebsübernahmen und tätige Beteiligungen.

Die Voraussetzungen

Die Darlehen werden insbesondere für Investitionen im Zusammenhang mit Neuerrichtungen und Einrichtungen von Betrieben, Betriebsübernahmen, von tätigen Beteiligungen sowie für die Anschaffung eines ersten Warenlagers im Rahmen von Existenzgründungen gewährt.

Innerhalb einer 5-jährigen Existenzgründungsphase begonnene Investitionen können ebenfalls gefördert werden, Betriebsübernahmen und tätige Beteiligungen durch natürliche Personen auch darüber hinaus. Auch die wesentliche Aufstockung des Warenlagers ist berücksichtigungsfähig.

Eine tätige Beteiligung kann dann als Gründung einer selbstständigen mittelständischen Existenz angesehen werden, wenn

  • mindestens 10 % der Kapitalanteile übernommen werden und
  • der Antragsteller an der Geschäftsführung beteiligt wird.

Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kommt möglicherweise eine Förderung zu Wachstumskonditionen in Frage.

Die Ausnahmen

Landwirtschaftliche Betriebe, ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen sowie gewerbliche Tätigkeiten, die den mittelstandspolitischen Zielen und dem tourismuspolitischen Konzept der Bayerischen Staatsregierung widersprechen, können nicht gefördert werden.

Das Förderziel

Wir erleichtern es Existenzgründern sich eine dauerhafte und ausreichende Lebensgrundlage zu schaffen. Dabei fördern wir auch Nebenerwerbsexistenzen.