Risikoentlastung

Risikoentlastungen decken einen großen Teil des Kreditrisikos der Hausbank ab und sorgen so dafür, dass auch Kreditnehmer mit unzureichenden Sicherheiten Förderdarlehen nutzen können. Fehlen für eine Finanzierung mit dem Gründungs- und Wachstumskredit die nötigen Sicherheiten, kann die LfA Haftungsfreistellungen HaftungPlus übernehmen. Für die mittelständische Industrie, das Dienstleistungsgewerbe und Freiberufler bietet die LfA alternativ Bürgschaften über bis zu 80 % der Darlehenssumme. Im gleichen Umfang bürgt die Bürgschaftsbank Bayern GmbH für die Branchen Handwerk, Handel, Gartenbau und Hotel- und Gaststättengewerbe.

Haftungsfreistellungen „HaftungPlus“

  • Bei nicht ausreichender Absicherung ist für den Gründungs- und Wachstumskredit bzw. den Universalkredit eine 60-prozentige Haftungsfreistellung möglich.
  • Der Antragsweg entspricht dem der jeweiligen Programme.
     

Die Haftungs­freistellung beim Universalkredit wird in der Regel von der Europäischen Union im Rahmen des InvestEU-Fonds unterstützt.

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LfA-Bürgschaften

  • Für kleine und mittlere Unternehmen, die aufgrund ihrer Branchenzugehörigkeit keinen Antrag bei der Bürgschaftsbank Bayern stellen können. Dies sind insbesondere die mittelständische Industrie, Dienstleistungsbetriebe und Freiberufler.
  • Verbürgt werden Investitionskredite - in besonderen Fällen auch Betriebsmittel- und Avalkredite - die bei mangelnden bankmäßigen Sicherheiten ansonsten nicht gewährt werden könnten.
  • Konditionen: Bürgschaftsübernahme bis zu 80 % der Darlehenssumme. Die laufende Bürgschaftsprovision beträgt 1 % bzw. 2 %. Zudem wird ein einmaliges Antragsentgelt in Höhe von 0,5 % des Bürgschaftsbetrages (mindestens 250 EUR, höchstens 25.000 EUR) erhoben.
  • Der Antrag wird über die Hausbank an die LfA gestellt.

Bürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern GmbH

  • Zielgruppe sind Gründer kleiner und mittlerer Unternehmen der Branchen Handwerk, Handel, Gartenbau sowie des Hotel- und Gaststättengewerbes
  • Verbürgt werden Investitions- und Betriebsmittelkredite, die wegen unzureichender Sicherheiten ansonsten nicht gewährt werden könnten.
  • Konditionen: Bürgschaftsübernahme bis zu 80 % der Darlehenssumme. Die laufende Bürgschaftsprovision beträgt i. d. R. 1 % des Kreditbetrages, sofern der Investitionsanteil bei der Vorhabensfinanzierung überwiegt. Steht der Betriebsmittelanteil im Vordergrund oder handelt es sich um eine Konsolidierung/Umschuldung, beträgt die Bürgschaftsprovision i. d. R. 1,25 % - 2 % des verbürgten Kreditbetrags. Das Bearbeitungsentgelt beträgt 1 % des Kreditbetrages.
  • Der Antrag wird über die Hausbank bei der Bürgschaftsbank Bayern eingereicht.