Task Force: Beratung in Krisensituationen

Die LfA Förderbank Bayern unterstützt den bayerischen Mittelstand bei der Bewältigung von wirtschaftlichen Krisen. Die Task Force­ der LfA berät Unternehmen im Rahmen des staatlichen Förderauftrags kostenfrei und neutral zu Wegen aus der finanziellen Schieflage.

Was ist das Ziel einer Task Force­ Beratung?

Die Task Force­ berät Unternehmen individuell zu Verbesserungsmöglichkeiten der Finanzlage im Hinblick auf das Förderangebot der LfA und ihrer Netzwerkpartner. Mit diesen Informationen kann das Unternehmen eigenverantwortlich über das weitere Vorgehen entscheiden und die nächsten Schritte umsetzen. 

Welche Inhalte bietet eine Task Force­ Beratung?

Die Task Force­ Beratung basiert auf dem staatlichen Grundauftrag, über öffentliche Finanzierungshilfen zu informieren. In diesem Rahmen wird gemeinsam mit dem Unternehmen die finanzielle Situation analysiert, die Perspektive einer Förderbank auf die Finanzierungssituation erläutert und auf mögliche Lösungswege hingewiesen, die den Zugang zur Förderung erleichtern.
Die Förderexperten der Task Force­ setzen ihre Erfahrung bei Gesprächen mit der Hausbank ein und unterstützen bei der Beantragung von Förderkrediten und Risikoentlastungen, wie z.B. Bürgschaften. Dafür sind vorab eingereichte Unterlagen hilfreich, insbesondere Jahresabschlüsse und aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen.

Wann ist eine Task Force­ Beratung sinnvoll?

Zu empfehlen ist die Kontaktaufnahme mit der Task Force­, wenn im Unternehmen erkennbare Zeichen einer wirtschaftlichen Verschlechterung auftreten, z.B. Umsatz- und Ertragsrückgang, angespannte Liquidität oder Schwierigkeiten bei der Liquiditäts- und Kapitalbeschaffung.

Was sind die Voraussetzungen und Grundlagen einer Task Force­ Beratung?

  • Der Sitz oder eine Niederlassung des Unternehmens befindet sich in Bayern.
  • Das Unternehmen hat eine Hausbank.
  • Die LfA-Nachhaltigkeitsgrundsätze werden eingehalten.
  • Ausgeschlossen sind Unternehmen und Angehörige Freier Berufe, die sich in einem Insolvenzverfahren befinden oder insolvenzantragspflichtig sind.
  • Die Tätigkeit der Task Force­ ist eine fördergeschäftliche Beratung im Rahmen des staatlichen Förderauftrags der LfA. Die Task Force­ führt keine Unternehmensberatung, Steuerberatung oder Rechtsberatung durch und tritt nicht in Konkurrenz zu selbstständigen Beratern und Beratungsgesellschaften.