6. Antragsformulare für die Finanzierungshilfen der LfA

Hier finden Sie die wichtigsten Vordrucke, die im Zusammenhang mit den LfA-Finanzierungshilfen erforderlich sind. Anlaufstelle für die Antragstellung ist in jedem Fall Ihre Hausbank.

Mit dem "Standardantrag" (Vordruck Nr. 100) können Sie über Ihre Hausbank nahezu alle Förder­angebote der LfA beantragen. Einen Überblick über die einzelnen Programme finden Sie hier hier.

Für spezielle Sachverhalte sind ggf. folgende Anlagen notwendig:

  • Die Anlage "Besitz- und Beteiligungsverhältnisse" (Vordruck Nr. 101) benötigen Sie, wenn der Antrag für die Angabe von Gesellschaftern nicht ausreicht.

  • Die Anlage "Persönliche Verhältnisse" (Vordruck Nr. 102) ist bei Anträgen für eine Bürgschaft oder eine Haftungsfreistellung „HaftungPlus“ einzureichen, wenn das Gesamtrisiko der LfA über 250.000 EUR liegt und die Antragstellung durch einen Gründer oder freiberuflich Tätigen erfolgt.

  • Die Anlage "Wirtschaftliche Verhältnisse" (Vordruck Nr. 103) ist bei Anträgen für eine Bürgschaft oder eine Haftungsfreistellung „HaftungPlus“ erforderlich, wenn das Gesamtrisiko der LfA 250.000 EUR übersteigt und die Antragstellung durch ein Unternehmen erfolgt.

  • Die "Bereitschaftserklärung Hausbank" (Vordruck Nr. 104) ist von Ihrer Hausbank auszufüllen, wenn Sie eine Bürgschaft beantragen wollen oder wenn bei einer Haftungsfreistellung "HaftungPlus“ das Gesamtrisiko der LfA über 250.000 EUR liegt.

Aus dem Merkblatt "Antragsunterlagen" können Sie entnehmen, welche Unterlagen ggf. für die Beantragung einer Bürgschaft bzw. Haftungsfreistellung „HaftungPlus“ zusätzlich notwendig sind.

Weitere Vordrucke finden Sie hier.

Für Fragen zur Antragstellung oder zu den Finanzierungshilfen steht Ihnen die Förderberatung der LfA zur Verfügung:

Tel.: 089 / 21 24 - 10 00

E-Mail: info@lfa.de