Erläuterungen
im Überblick
Das vorliegende Arbeitsblatt "Jahresabschlussanalyse" entspricht
dem bei Banken üblichen Gliederungs- und Auswertungssystem. Die Branchenvergleichswerte
erfragen Sie am besten bei Ihrer Bank. Ersatzweise können auch Werte aus
eventuell vorhandenen Vorjahresauswertungen der Bank oder aus anderen Kennzahlenvergleichen
verwendet werden.
Gewinn-
und Verlustrechnung
Bei der GuV-Analyse wird zwischen dem (ordentlichen)
Betriebsergebnis, das sich aufgrund der ordentlichen Erlöse
und Aufwendungen ergibt, und dem Jahresergebnis, das auch die
außerordentlichen Erlöse und Aufwendungen enthält,
unterschieden. Dies erfordert, dass jede Erlös- und Aufwandsposition
untersucht werden muss, ob sie ordentlichen oder außerordentlichen
Charakter hat.
Zu den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen
gehören jene, die die normale und gewöhnliche Geschäftstätigkeit
und das jeweilige Geschäftsjahr betreffen. Zu den außerordentlichen
Erträgen und Aufwendungen zählen dagegen solche, die
nicht die normale Geschäftstätigkeit betreffen und außergewöhnlichen
Charakter haben (z. B. Erträge aus Anlagenverkauf, Versicherungsentschädigungen,
außerordentliche Forderungsausfälle) oder die nicht
das jeweilige Geschäftsjahr betreffen (z. B. Steuernachzahlung
aus Vorjahren, Eingang abgeschriebener Forderungen aus Vorjahren).
zu Personalaufwand:
Bei GmbH's sind auch die Geschäftsführergehälter im Personalaufwand
enthalten. Wegen der Vergleichbarkeit mit Einzelunternehmen und Personengesellschaften
werden Leistungen an Gesellschafter-Geschäftsführer vom Personalaufwand
herausgenommen und dem außerordentlichen Bereich unter Position "Vergütungen
an Gesellschafter" zugeordnet.
zu Normalabschreibungen:
Hier sind nur Normalabschreibungen auf Sach- und immaterielle Anlagen
zu berücksichtigen. Außerordentliche und steuerliche Sonderabschreibungen
sind dagegen der Position "Sonderabschreibungen" im außerordentlichen
Bereich zuzuordnen. Forderungsabschreibungen sind je nach Einzelfall zu den
Delkredere- oder den außerordentlichen Aufwendungen umzugliedern.
zu Betriebssteuern:
Hier sind alle betrieblichen Steuern (z. B. Grundsteuer) – außer
der Kfz-Steuer und der Steuern vom Einkommen und Ertrag (z. B. Körperschaft-
und Gewerbeertragssteuer) – zu erfassen. Die Kfz-Steuern sind dem Kfz-Aufwand
und die Einkommens- und Ertragssteuern der entsprechenden Position im außerordentlichen
Bereich zuzuordnen.
zu Delkredereaufwand:
In die Position "Delkredereaufwand" sind
nur die üblichen Wertberichtigungen bzw. Abschreibungen
auf Forderungen einzustellen. Abschreibungen mit einmaligem
oder außergewöhnlichem Charakter gehören dagegen
zu den außerordentlichen Aufwendungen.
zu sonstige Betriebsaufwendungen:
Hier sind nur ordentliche Aufwendungen im obigen Sinne einzustellen. Betriebs-
und periodenfremde sowie außerordentliche Aufwendungen (z. B. Zuführung
zu Sonderposten mit Rücklageanteil, Verluste aus Anlagenverkauf) sind
dagegen dem außerordentlichen Aufwand zuzuordnen.
zu sonstige betriebliche Erträge:
Hier sind nur ordentliche betriebliche Erträge, die das jeweilige Geschäftsjahr
betreffen, einzustellen (z. B. Eigenverbrauch, Entnahme von sonstigen Leistungen).
Periodenfremde (z. B. Eingänge bereits in Vorjahren abgeschriebener
Forderungen, Auflösung von Wertberichtigungen und Rückstellungen,
Steuererstattungen aus Vorjahren), betriebsfremde (z. B. Mieteinnahmen) und
außerordentliche Erträge (z. B. Versicherungsentschädigungen,
Zuschüsse und Zulagen, Erträge aus Anlagenverkauf) sind dagegen den
außerordentlichen Erträgen zuzuordnen.
zu Zinsaufwand:
Zinsen für Kredite von Gesellschaftern werden wegen der Vergleichbarkeit
mit Einzel- und Personenunternehmen der außerordentlichen Position "Vergütungen
an Gesellschafter" zugeordnet.
Bilanz
Bei der Bilanzanalyse der Banken spielt die
Ermittlung des tatsächlichen
(wirtschaftlichen)
Eigenkapitals eine wichtige Rolle. Dieses ergibt
sich als Differenz zwischen dem Vermögen (Aktivseite der
Bilanz) und dem Fremdkapital (Rückstellungen, Verbindlichkeiten
und passive Rechnungsabgrenzungsposten). Dabei achten Banken vor
allem auf die Werthaltigkeit der in der Bilanz angesetzten Vermögenswerte.
Vermögenspositionen, deren
Verwertbarkeit oder Werthaltigkeit
zweifelhaft oder ungewiss sind, werden aus Vorsichtsgründen
mit dem Eigenkapital kompensiert
(= verrechnet). Das bedeutet, dass sie bei der Analyse auf der
Aktivseite einfach weggestrichen
werden. Dadurch reduziert sich natürlich auch die Summe der
Aktivseite entsprechend. Da die Summen beider Bilanzseiten gleich
groß sein müssen
und das Fremdkapital ja fest vorgegeben ist,
wird der Kürzungsbetrag auf der Passivseite in der
Position "Kompensationen" vom Eigenkapital
abgezogen (siehe auch Erläuterung zur Position "Kompensationen“).
zu sonstige Forderungen:
Dazu gehören z. B. auch aktive Rechnungsabgrenzungsposten,
jedoch ohne Disagio, das mit dem
Eigenkapital verrechnet wird (= Kompensationen).
zu Negatives Eigenkapital:
Ist das Fremdkapital höher als das Vermögen, ergibt sich ein negatives Eigenkapital. In der Bilanz wird dieses nicht mit Minus auf der Passiv-, sondern mit positivem Vorzeichen auf der Aktivseite als "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" ausgewiesen. Bei der Analyse wird dieser Betrag zunächst mit Minus in der Position "Haftkapital" eingetragen und das wirtschaftliche Eigenkapital ermittelt. Ist dieses negativ, wird der Betrag mit positivem Vorzeichen auf die Aktivseite unter Position "Negatives Eigenkapital" übertragen und auf der Passivseite nicht mitgerechnet.
zu Kompensationen:
Mit dem Eigenkapital (als "Kompensationen") verrechnet werden i. d. R. folgende Aktivpositionen:
- ausstehende Einlagen bei GmbH's
- Geschäfts- oder Firmenwerte und andere immaterielle Anlagen, deren Verwertbarkeit unsicher ist
- Ausleihungen und Forderungen an Gesellschafter bei GmbH's
- nicht werthaltige Beteiligungen, Ausleihungen und Forderungen
- zum Teil auch überbewertete Vorräte (Rohstoffe, unfertige und fertige Leistungen, Waren)
- unter "aktive Rechnungsabgrenzungsposten" ausgewiesenes Disagio
zu sonstiges wirtschaftliches Eigenkapital:
Hierzu zählen z. B. Sonderposten mit Rücklageanteil mit 50% (die anderen 50% werden den mittelfristigen Rückstellungen für eventuelle Steuerzahlungen bei Auflösung zugeordnet).
zu Wirtschaftliches Eigenkapital:
Negative Werte beim wirtschaftlichen Eigenkapital werden auf der Passivseite nicht mitgerechnet
(siehe Erläuterung zur Position „Negatives Eigenkapital“ auf der Aktivseite).
zu lang-/mittelfristige Rückstellungen:
Dazu zählen vor allem Pensions- und Gewährleistungsrückstellungen
sowie Sonderposten mit Rücklageanteil zu 50%.
zu lang-/mittelfristige Verbindlichkeiten:
Als langfristig gelten Verbindlichkeiten bei einer Restlaufzeit
von über
5 Jahren, als mittelfristig bei
einer Restlaufzeit von über 1 und bis zu 5 Jahren.
zu kurzfristige Rückstellungen:
Das sind alle übrigen Rückstellungen, insbesondere
für
Gewerbesteuer, Jahresabschlusskosten, Prozessrisiken, Urlaubsverpflichtungen,
unterlassene Aufwendungen etc.
zu kurzfristige
Verbindlichkeiten:
Als kurzfristig gelten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr.
zu sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten:
Dazu zählen z. B. auch passive Rechnungsabgrenzungsposten.
Kennzahlen
Zur Berechnung des
Cash-flow werden – mit Ausnahme der
weißen Felder – automatisch
die Angaben
aus der GuV bzw. der Bilanz übernommen.
Die Kennziffern in der Tabelle "Kennzahlen" werden
aus den in der GuV, Bilanz und Cash-flow-Berechnung enthaltenen Zahlenwerten ermittelt. Dabei
liegen folgende Formeln zugrunde:

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