Im Rahmen ihres Förderauftrags vergibt die LfA Förderbank Bayern Subventionen, die im EU-Sprachgebrauch als „Beihilfen“ bezeichnet werden. Beihilfen sind nur innerhalb eines festgelegten beihilferechtlichen Rahmens zulässig. EU-Beihilferegelungen bestimmen detailliert, in welchen Bereichen, zu welchen Bedingungen und bis zu welcher Höhe (“Beihilfehöchstwert“) sie gewährt werden dürfen. Falls mehrere Beihilfen für ein Vorhaben gewährt werden sollen, müssen die Beihilfewerte kumuliert (d. h. addiert) werden.
Genauere Informationen zum EU-Beihilferecht sowie zu den beihilferechtlichen Grundlagen der LfA-Produkte können Sie dem LfA-Merkblatt
„Beihilferechtlich relevante Bestimmungen und Definitionen“ entnehmen.
Mit dem Beihilferechner können Sie bereits vor Antragstellung in nur zwei Schritten unverbindlich ermitteln, welchen Beihilfewert der von Ihnen gewünschte Kredit bzw. die gewünschte Kreditkombination beinhaltet (die sog. „Beihilfeintensität“ ergibt sich als Prozentsatz aus dem Verhältnis von Beihilfewert und förderfähigen Kosten).