Gründern und Unternehmern der bayerischen Film- und Medienwirtschaft steht die LfA mit einer Reihe von Förder- und Finanzierungsinstrumenten zur Seite. Eingebunden in ein Netzwerk von Banken, dem FilmFernsehFonds Bayern (FFF), dem Deutschen Filmförderfonds (DFFF), Ministerien, der Bayerischen Staatskanzlei, Kammern und Verbänden leistet die Bank wirkungsvolle Unterstützung Erfolg versprechender Projekte.
Die LfA ist für die bankmäßige Durchführung und Prüfung der
Bayerischen Film- und Fernsehförderung zuständig. Mehr als zweitausend Kino- und Fernsehproduktionen konnten seit der Einführung dieses Bayerischen Film- und Fernsehförderungsprogramms realisiert werden, darunter internationale Erfolge wie Nirgendwo in Afrika, Der Schuh des Manitu, Das Leben der Anderen, Der Untergang sowie Wickie und die starken Männer. Ergänzend stellt der mit über 10 Millionen Euro ausgestattete
Bayerische Bankenfonds (BBF), dem die LfA angehört, Mittel für die Produktion und den Verleih von Kinofilmen sowie für die Verbürgung von Senderbeteiligungen bei Nachwuchsprojekten der Hochschule für Film und Fernsehen bereit. Fördermittel des BBF und der Bayerischen Film- und Fernsehförderung werden beim FFF beantragt. Eine weitere Dienstleistung der LfA ist die Schlussprüfung der Herstellungskosten mehrheitlich in Bayern geförderter Projekte für den
Deutschen Filmförderfonds (DFFF).
Mit
Bürgschaften ermöglicht die LfA ihren Kunden eine Kreditaufnahme auch dann, wenn diese gegenüber ihrer Hausbank keine ausreichenden Sicherheiten nachweisen können. Verbürgt werden hauptsächlich Investitionskredite für kleine und mittlere Unternehmen wie zum Beispiel Kinobetreiber: Ihnen gewährt die LfA Bürgschaften über bis zu 80 % des Investitionsvolumens. Nahezu alle mittelständischen Kinobetriebe in Bayern haben dieses oder andere Finanzierungs- und Förderangebote der LfA bereits in Anspruch genommen. Auch Spezialgebiete werden abgedeckt: So verlangen Sender bei Film- und Fernsehproduktionen für ausbezahlte Raten die Hinterlegung einer Bankbürgschaft. Bis zu 70 % des Risikos der bezogenen Bank kann dabei die LfA durch eine Rückbürgschaft übernehmen. Die Zwischenfinanzierung von Filmauftragsproduktionen bis maximal 1 Mio. EUR gehört ebenfalls zum Repertoire der LfA.
Für die Entwicklung von Konzepten, Prototypen und die Produktion hochwertiger und gewaltfreier Computerspiele gibt es seit September 2009 ebenfalls Förderung beim FilmFernsehFonds Bayern (FFF). Die bankmäßige Durchführung und Prüfung dieses Bereichs ist eine weitere Aufgabe der LfA.
Das Förderangebot der LfA für Existenzgründung, Wachstums-, Innovations-, Umweltschutz- und Stabilisierungsvorhaben steht Film- und Kinobetrieben wie dem gesamten bayerischen Mittelstand zur Verfügung.